Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Ihnen bekannt ist, wird für alle Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2025/2026 die Erhebung des Schulgeldes neu geregelt.
Das Schulgeld ist ab dem Schuljahr 2025/2026 nach drei Einkommensgruppen gestaffelt und monatlich fällig. Die Schulgeldsätze finden Sie umseitig.
Alle Haushalte werden zunächst Einkommensgruppe 3 zugeordnet. Durch eine freiwillige Selbsteinschätzung mit Hilfe einer bereitgestellten Excel-Tabelle kann diese Zuordnung überprüft und eine Zuordnung zu einer anderen Einkommensgruppe vorgenommen werden.
Diese Excel-Tabelle finden Sie zusammen mit einer Erläuterung des Verfahrens und einer kurzen Anleitung zur Benutzung der Tabelle auf der Homepage der Stiftsschule.
Die Möglichkeit einer Schulgeldbefreiung oder Reduzierung des Schulgeldes in finanziellen Engpässen und Notlagen gilt weiterhin und kann in unvorhersehbaren Notfällen, wie z.B. plötzlicher Arbeitsplatzverlust, zeitnah erfolgen. Zugleich bitten wir darum, auch Faktoren im Blick zu haben, die sich positiv auf Ihr Haushaltseinkommen aus-wirken (Wiedereinstieg in den Beruf etc.), die ggf. zu einer Veränderung der Selbsteinschätzung führen. Für Geschwisterkinder, die zeitgleich die Schule besuchen, wird eine Reduzierung des Schulgeldes gewährt.
Es geht uns als Schulträger darum, dass jeder seinen Beitrag für den Erhalt und die Qualität der Schule beisteuern kann, so wie es die persönliche Situation ermöglicht.
Die kommunizierte Höhe des Schulgeldes in den nächsten Jahren gibt Ihnen bis zum Schuljahr 2028/2029 Planungssicherheit. Nur im Kontext unvorhersehbarer und drastischer Veränderungen finanzieller und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen behalten wir uns vor, innerhalb des Zeitraumes Veränderungen vorzunehmen.
Ab dem 1. August 2025 wird das neue Schulgeld für Ihr Kind fällig.
Die Zahlung des Schulgeldes erfolgt per Bankeinzug, jeweils zu Beginn eines Monats.
Sollte die Zuordnung zur Einkommensgruppe 3 für Sie nicht zutreffen, bitten wir Sie, das beigefügte SEPA-Lastschriftmandat bis zum 7. Juni 2025 vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag im Sekretariat der Stiftsschule abzugeben.
Der verschlossene Umschlag wird an den Schulträger weitergeleitet.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Wiegand:
Tel.: 0661/87-387, E-Mail: a.wiegand@bistum-fulda.de.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Greif
Schulamtsdirektor i. K.
Bitte ermitteln Sie mit folgender Tabelle die Zuordnung der Einkommensgruppe.
Wir bitten Sie, das SEPA-Lastschriftmandat bis zum 7. Juni 2025 vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag im Sekretariat der Stiftsschule abzugeben.
© Stiftsschule St. Johann Amöneburg