Katholische Kirche Fritzlar

Stadtpfarrer Patrick Prähler
(seit 01. August 2021)

 

Gottesdienstzeiten und aktuelle Vermeldungen für St. Peter, Fritzlar,

St. Bonifatius, Ungedanken,

St. Wigbert, Wabern und für alle, die mit uns Gottesdienst feiern möchten, finden Sie im Pfarrbrief.

 
 
 

Kath. Dompfarramt


Domgemeinde

Kirchgeld

 

Bitte um Ihr Kirchgeld - am 25. November 2022

Ihr Kirchgeld – für eine Gemeinschaft mit Zukunft


Liebe Mitglieder der Domgemeinde St. Peter und der Filialgemeinde St. Bonifatius,

viele von Ihnen haben in den vergangenen Jahren zuverlässig und teils auch großzügig das Kirchgeld bezahlt, wofür wir Ihnen sehr dankbar sind. In diesem Jahr wählen wir diese Form eines Aufrufes, um Sie um Ihren Kirchgeldbeitrag zu bitten.

Der Hintergrund ist, dass die Kirchgeldbescheide nicht mehr als Dialogpost versendet werden dürfen, sondern nur noch mit dem „normalen“ Briefporto. Dadurch haben sich die Portokosten für diese Bescheide verdreifacht! Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

Einige fragen sich jedoch sicher auch: Was ist das Kirchgeld?
Das Kirchgeld ist eine Form der Kirchensteuer, das die Pfarrgemeinden selbst erheben dürfen und das ihnen in vollem Umfang zufließt. Kirchgeldpflichtig sind alle über 18 Jahre alten Angehörigen der römisch-katholischen Kirche mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk der Kirchengemeinde, wenn sie eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, von mehr als jährlich 1.800 € haben.


Wie hoch ist das Kirchgeld?
Wir erheben ein nach Einkommen gestaffeltes Kirchgeld (s.u.).


Warum ist das Kirchgeld für unsere Pfarrei so wichtig?
Im Bistum Fulda erhalten die Pfarreien eine Schlüssel-zuweisung durch die bischöfliche Finanzabteilung, die sich aus der Anzahl der Katholiken und der flächen-mäßigen Größe der Pfarrei errechnet. Diese Zuweisung soll sowohl die Personal- als auch die Sachkosten decken. Dazu kommen Einnahmen aus Kollekten, Spenden sowie Vermietung. Einnahmen aus Pfarrfesten oder sonstigen Veranstaltungen fallen leider aufgrund der Pandemie zum zweiten Mal weg.
Dem gegenüber stehen die Ausgaben für den laufenden Betrieb wie z.B. die Kindertagesstätte St. Josef und besondere Dinge wie Baumaßnahmen. Bei uns waren es der Umbau des Stiftsgebäudes zu Büroräumen, einem Pfarrsaal und neuen Jugendräumen. Des Weiteren war die Neugestaltung unseres Dommuseums mit Dom-schatz eine große Aufgabe, die – so kann man mit Stolz sagen – von den Besuchern und auch von den Fachleuten sehr gelobt wird.

Dafür gibt es zwar jeweils Zuschüsse aus Fulda und anderen Zuwendern, doch bleibt immer ein nicht unerheblicher Eigenanteil zu Lasten der Kirchengemeinde.

Liebe Gemeindemitglieder,

das Kirchgeld ist eine wichtige Finanzierung und verbleibt in vollem Umfang in unserer Domgemeinde St. Peter. Ob es sich dabei um die bauliche Erhaltung, die Arbeit mit den Kindern, mit Jugendlichen, Eltern und unseren älteren Mitbürgern, die Gottesdienste, Bildungsangebote, Förderung der kirchlichen Vereine oder die Musik in Gottesdiensten oder Konzerten handelt – vieles können wir damit tun.

Aufgrund der jetzigen schwierigen Zeit hat sich auch die Bitte um Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen verstärkt – diese Hilfe wird ebenfalls aus „Ihrem“ Kirchgeld finanziert.

Der Verwaltungsrat der Domgemeinde St. Peter hat beschlossen, dass das Kirchgeld wie in den letzten Jahren gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte und Bezüge erhoben wird. Wir bitten Sie, sich selbst nach folgender Staffelung einzustufen:


Jahres-Brutto-Einkommen / Kirchgeld-Betrag 2022


bis 10.500,- Euro                                                                     4,00 Euro

bis 15.500,- Euro                                                                   12,00 Euro

bis 20.500,- Euro                                                                   18,00 Euro

bis 26.000,- Euro                                                                   25,00 Euro

über 26.000,- Euro                                                                 32,00 Euro


Bitte überweisen Sie den Kirchgeld-Betrag, den Sie für sich entsprechend der Einstufung ermittelt haben, bis zum 31. Januar 2023 auf das folgende Konto der


Kirchengemeinde St. Peter

IBAN: DE 76 5205 2154 1120 4758 58

SWIFT-BIC: HELADEF1MEG

Verwendungszweck ,,Kirchgeld 2022”


Bitte geben Sie bei allen Zuschriften und Überweisungen Name und Adresse an. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für das Finanzamt Ihre Kirchgeld-zahlung zu den abzugsfähigen Sonderausgaben gehört (Rechtsgrundlage: Hessisches Kirchensteuergesetz in der Fassung vom 12.2.1986 - GVBI, l. 5.90, §§ 2 und 6).

Noch ein Hinweis:

Sollten Sie keinen Kirchgeldbeitrag zahlen können, so müssen Sie diese Information nicht an das Pfarrbüro weitergeben.


Wir danken Ihnen sehr für Ihr Vertrauen und das Mittragen Ihrer Domgemeinde St. Peter und Ihrer Gemeinde St. Bonifatius durch die Überweisung des Kirchgeldes und auch für die Spenden zugunsten verschiedenster Projekte in unserer Gemeinde.

Diese Zeichen der Verbundenheit tun gut – gerade in dieser schweren Pandemiezeit!

Ihnen allen ein herzliches Vergelt's Gott – und bleiben Sie behütet,

Ihr

Pfarrer Patrick Prähler