Laut Artikel 8 des Grundstatuts für Pastoralverbünde sollen im Pastoralverbundsrat Planung und Koordination gemeinsamer Vorhaben des Pastoralverbundes beraten und beschlossen werden.
Dies soll in regelmäßigen Sitzungen (mindestens viermal pro Jahr) geschehen, zu denen der Moderator einlädt.
Dem Pastoralverbundsrat unseres Pastoralverbundes gehören an:
der Moderator,
alle Mitglieder der pastoralen Dienstgemeinschaft (siehe unten)
die Sprecher der Pfarrgemeinderäte und die
Stellvertretenden Vorsitzenden der Verwaltungsräte.
Dazu kann der Moderator weitere Personen einladen.
Weitere Informationen zum Thema Pastoralverbund und Pastoralverbundsrat finden Sie in folgendem Statut, das für unser Bistum herausgegeben wurde.
Zur pastoralen Dienstgemeinschaft gehören:
die aktiven Priester des PVs,
Diakone und
die Gemeindereferenten in unserem Pastoralverbund (derzeit gibt es Stellen in Fritzlar, Gudensberg (vakant), Melsungen, Homberg / Borken).
Es gibt in acht Gemeinden unseres Pastoralverbundes Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte, in: Fritzlar/Ungedanken und Wabern, Gensungen, Gudensberg, Homberg und Borken, Melsungen und Spangenberg.
© St. Peter, Fritzlar