Laut Artikel 8 des Grundstatuts für Pastoralverbünde sollen im Pastoralverbundsrat Planung und Koordination gemeinsamer Vorhaben des Pastoralverbundes beraten und beschlossen werden.
Dies soll in regelmäßigen Sitzungen (mindestens viermal pro Jahr) geschehen, zu denen der Moderator einlädt.
Dem Pastoralverbundsrat gehören offiziell an:
der Moderator,
alle Mitglieder der pastoralen Dienstgemeinschaft
die Sprecher der Pfarrgemeinderäte und die
Stellvertretenden Vorsitzenden der Verwaltungsräte.
Dazu kann der Moderator weitere Personen einladen.
Weitere Informationen zum Thema Pastoralverbund und Pastoralverbundsrat finden Sie in folgendem Statut, das für unser Bistum herausgegeben wurde.
Seit 31. Juli 2022 laden wir alle Menschen mit Freude am Dom ein, sich an dieser besonderen Aktion zu beteiligen.
Warum gerade jetzt?
© St. Peter, Fritzlar