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Gemeindeleben 2014 --- Beitrag: Militärpfarrer Achim Patton

Vortragsabend zum Glaubenskurs 2014 - am 13. März 2014

Judas Iskariot - Kronzeuge der Anklage

Die erste Stunde des Vortragsabend war gefüllt mit lebhaft vorgetragenen Meinungen, nachdenklichen Bemerkungen, unterschiedlichen Einschätzungen und auch engagierten Gegendarstellungen, ganz so, wie es auch durch den Referenten beabsichtigt war, der in dieser Phase im Grunde nicht die Rolle eines Referenten wahrnahm, sondern die eines Moderators. Das alles geschah in einer lockeren, zum Teil unterhaltsamen und auch humorvollen Atmosphäre. Die Teilnehmer hatten ihre anfängliche Scheu bald abgelegt. Hier lernte einer vom anderen, und keiner von einem. 


Nach einer Pause begann der zweite Teil, in dem der Referent den Prozeß JESU chronologisch nachzeichnete vor einem historischen und juristischen Hintergrund. Aber auch dieser Teil war keine Vorlesung eines einzelnen. Auch hier wurden Bemerkungen gemacht, Meinungen dargestellt und Fragen gestellt, die den Prozeß näher beleuchteten. Dabei wurden unter anderem die nachfolgenden Fragen betrachtet.

Gab es zur Zeit JESU Rechtsstaatlichkeit?

Genährt durch Phantasy-Movis stellen sich die Menschen von heute gerne Strafverfahren im Altertum als Willkürakte despotischer Machtmenschen gegenüber rechtlosen Unschuldigen vor, vergleichbar mit der Lynchjustiz bei Pferdediebstahl des Wilden Westens im 19. Jahrhundert. Selbstverständlich gab es auch in der Antike Rechtstaatlichkeit, Rechtsordnung, ausgebildete Juristen, Prozeßordnung und ordentliche Strafverfahren. Die Grundsätze heutiger Rechtsstaatlichkeit stammen ja gerade zum großen Teil aus dem römischen Recht der Zeit JESU wie z.B. „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten), oder „Sine lege nullum crimen“ (Kein Verbrechen ohne Gesetz).

Worin besteht der Verrat des Judas?

Was hat denn Judas überhaupt verraten? Die Sendung JESU? Die ursprünglichen Pläne GOTTES? Die Identität JESU? Zunächst die Identität JESU. In der Antike existieren keine Personalausweise, keine Geburtsurkunden oder eine Meldepflicht, um die zweifelsfreie Identität einer Person feststellen zu können. Das ist nur durch Zeugen möglich. D.h.: Ohne Zeugen keine Identifizierung JESU, ohne Identifizierung kein Prozeß, ohne Prozeß kein Urteil. Das ist die historische Ebene. Einer der Teilnehmer berührt eine tiefere Ebene der Wahrheit: Er bemerkte: Judas hat die Liebe JESU zu ihm verraten. Auch der Jünger JESU unserer Tage, der Christ, steht in dieser Gefahr.

Waren die 30 Silberlinge viel Geld?

Der Judaslohn betrug 30 Silberlinge. Ein Silberling war eine Schekelmünze aus 14,5 gr Silber. 30 Silberlinge entsprechen heute ca. 220,- €. Allerdings konnte man zur Zeit JESU mit einem Silberling einen Tag lang eine Familie versorgen. Somit entsprechen die 30 Silberlinge einem Monatslohn eines ungelernten Hilfsarbeiters von heute. Betrachtet man die finanzielle Situation JESU und Seiner Apostel, von denen niemand den unterprivilegierten Armen angehörte und die ständig beträchtlich Spenden reicher Sympathisanten erhielten, so war Judas auf diese Summe bestimmt nicht angewiesen.

War Judas von GOTT dazu bestimmt den Verrat zu begehen?

Sicherlich wurde Judas nicht von GOTT ins Dasein gerufen JESUS zu verraten, wie kein Mensch von GOTT im voraus dazu bestimmt ist, eine Sünde zu begehen (Prädestination). Judas musste den HERRN nicht verraten. Er hätte durchaus anders handeln können. Genauso sicher ist aber auch, dass GOTT in seiner Allwissenheit wußte, dass es zum Verrat durch Judas kommen würde. In welchem Verhältnis aber das Vorauswissen GOTTES mit der Vorsehung GOTTES in Einklang zu bringen ist, ist für den Menschen im Letzten ein Geheimnis.

Wie wirkt sich der Verrat des Judas strafprozessual aus?

Erst mit der zweifelsfreien Identifizierung des gesuchten Tatverdächtigen JESUS durch Judas kann ein Strafprozeß in Gang kommen. In der Causa JESU spielen drei Gerichte nach der Zuständigkeit der damaligen Verhältnisse in Palästina bzw. in Israel eine Rolle. 


1. Jüdisches Gericht Synedrion (Hoher Rat) in Judäa mit Sitz in Jerusalem mit dem Obersten Richter Hohepriester Kaijaphas. Der Hohe Rat versteht sich als oberste Gerichtkammer aller Angehörigen des jüdischen Volkes, wo immer sie leben in staatsrechtlichen, wie auch in religionsrechtlichen Angelegenheiten.


2. Römisches Gericht im „Bezirk Palästina“, Teil der römischen Provinz Syrien mit dem zuständigen Richter Pontius Pilatus mit Sitz in Caesaräa Philippi, bzw. im Prätorium (Hauptquartier des Militärgouverneurs) in Jerusalem. De facto liegt die tatsächliche Gerichtsbarkeit in Galiläa und auch Judäa bei der Besatzungsmacht, d.h. Urteile jüdischer Gerichte erhalten ihre Rechtskraft erst durch die Bestätigung römischer Gerichte oder die grundsätzliche Zuweisung der Zuständigkeit an die jüdische Gerichtsbarkeit durch den Militärgouverneur. 


3. Jüdisches Gericht in Galiläa mit der obersten richterlichen Instanz des königlichen Gerichtes. Höchste Instanz ist Fürst Herodes Antipas, Tetrach von Idumäa mit Sitz in Nazareth bzw. Tiberias. Sein Machtbereich ist Galiläa und die heutige Westbank. Herodes der Große hatte zwei Söhne: Antipas und Archälaus. Herodes der Große war bei den Juden dermaßen unbeliebt, dass eine jüdische Petition vom römischen Senat und Kaiser angenommen wurde, die forderte überhaupt keinen jüdischen König haben zu wollen, sondern lieber eine Provinz des römischen Reiches sein zu wollen.

 

War der Prozeß vor dem Hohen Rat „gültig“?

Formal steht JESUS vor dem Hohen Rat als Gotteslästerer (Verstoß gegen das Religionsgesetz). Die Evangelien klären uns aber darüber auf, dass der Hohe Rat schon viel früher beschlossen hat JESUS zu töten und nur auf eine günstige Gelegenheit wartet. Der Hohe Rat befürchtet einen durch JESUS ausgelösten Aufruhr und die möglichen negativen Reaktionen der Besatzungsmacht. Die Person und die Botschaft JESU untergraben den Rest der schwindenden Autorität des Hohen Rates. Die Führungsschicht, vor allem die Pharisäer (religiöse Juristen) fühlt sich durch JESUS angegriffen und bloßgestellt. Auffallend ist, dass der Prozeß in der Nacht und in aller Eile durchgeführt wird und nicht während des Tages. Nicht alle Mitglieder des Hohen Rates sind von der Schuld JESU überzeugt, so Nikodemus oder Joseph von Arimatäa. Entlastungszeugen werden nicht ermittelt und schon gar nicht vernommen. JESUS hat keinen Rechtsbeistand. Eine Feststellung des tatsächlichen Sachverhaltes wird erst gar nicht verfolgt. Es könnte ja möglich sein, dass JESUS in Wahrheit tatsächlich der SOHN des Hochgelobten ist, der Messias, den die Juden sehnsüchtig erwarten. Damit verstößt Kajaphas gegen ein strafprozessuales Prinzip, was schon damals Geltung hatte: Sachbeweis, Zeugenaussagen und Geständnis dürfen nicht einfach so hingenommen werden. Sie müssen auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft und gewürdigt werden. Der Prozess war nach den Maßstäben der damaligen Zeit noch nicht einmal ansatzweise „rechtsstaatlich“.

War der Prozeß vor Pilatus juristisch „in Ordnung“?

Formal lagt der Hohe Rat JESUS wegen Aufruf zum Staatsstreich (JESUS als König der Juden und somit ein „Gegenkönig“ des Kaisers Tiberius) beim römischen Gericht an. Dass jemand von sich behauptet, ein Sohn eines Gottes zu sein, ist nach römischem Recht keine Straftat. Das weiß der Hohe Rat. Nach der Vernehmung JESU durch Pilatus stellt Pilatus richterlich fest: Es gibt keine belastende Hinweise auf den Vorwurf des versuchten Staatsstreiches gegen JESUS. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Pilatus jede Art von Strafverfolgung einstellen und JESUS sofort auf freien Fuß setzen müssen. Doch der öffentliche Druck auf den Richter ist enorm hoch. Pilatus befürchtet einen durch den Hohen Rat angezettelten Aufruhr nach einem ordentlichen Freispruch. Doch Pilatus sträubt sich gegen die Absicht des Hohen Rates, der ihn nach ihrem bereits gefällten Urteil instrumentalisieren möchte. Er schiebt ihn ab zu einem anderen Gericht, zu Fürst Herodes Antipas, als er erfährt, dass JESUS aus Galiläa stammt und somit der Fall in die Zuständigkeit des Tetrachen fällt. Der aber verweist den Fall wieder zurück. Eine weitere Vernehmung beim römischen Gericht findet statt. Nun versucht der Richter, die aufgehetzte Menge damit zu beschwichtigen, dass er JESUS geißeln läßt. Der Versuch scheitert. In den Augen des Pilatus ist JESUS kein Staatsfeind, denn „Sein Reich ist nicht von dieser Welt“. Dann setzt der Hohe Rat den römischen Richter unter persönlichen Druck: „Wenn du ihn nicht verurteilst, bist du kein Freund des Kaisers“. Die Juden drohen mit Denunziation und was dann mit Pilatus geschehen kann, das hat er bei Gallus und Piso gesehen, die einst Freunde des Kaisers waren, die Gunst des Kaisers verloren und bestialisch ermordet wurden. Der römische Richter fällt kein Urteil, aber lässt JESUS kreuzigen. Der römische Prozess ist eine Farce. Aus einem Religionsprozeß der jüdischen Obrigkeit wird ein politischer Prozess der Römer.

Wer ist schuld am Tod JESU?

1. Diejenigen sind am Tod JESU schuld, die Ihn getötet haben. Hoseja: „Der Sohn soll nicht für die Sünden des Vaters bestraft werden, und der Vater nicht für die Sünden des Sohnes.“


2. Teile des Hohen Rates. Der Hohe Rat besteht aus 72 Männer: Der amtierende und ehemaligen Hohepriester und die höheren Priester (gehören den Saduzäern und stellen einen jüdischen „Klerikeradel“ dar), den Schriftgelehrte (Bibelwissenschaftler/Exegeten), und Pharisäer (religiösen Juristen)). Nicht alle dieser 72 haben dem Urteil zugestimmt, z.B. Nikodemus und Joseph von Arimatäa.


3. Die Richter: Kajaphas, Herodes Antipas, Pontius Pilatus trotz offensichtlicher Unschuld JESU.


4. Judas Iskarioth.


Auf gar keinen Fall sind alle Juden als Volk schuld am Tod JESU, schon gar nicht Juden, die zurzeit JESU nicht gelebt haben. Maria, die Mutter des HERRN, Joseph, die zwölf Apostel, Paulus, Maria Magdalena, Johannes der Täufer, Zacharias und Elisabeth, Lazarus, Marta, Nikodemus, Joseph von Arimatäa, Zachäus, Bartimäus und viele andere mehr sind Jünger JESU und Juden gewesen.


Im Letzten haben wir alle Schuld am Tod JESU. Mit jeder Sünde, die wir tun, schlagen wir JESUS noch einmal ans Kreuz. Eine Teilnehmerin bemerkte zur Schuldfrage: Eigentlich fing alles schon bei Adam an. Und das dürfte die tief gehendere Antwort auf die Schuldfrage sein. Der sündige Mensch hat den Sühnetod JESU zu verantworten. Dieser „zwingt“ GOTT den VATER dazu seinen SOHN, JESUS in den Tod zu geben.

Zeitlicher Ablauf der Passions

 
 

Frühschicht - am 23. März

Die letzte Frühschicht in der Fastenzeit feiern wir am 23.03. um 7 Uhr in der Klosterkirche der Ursulinen. Anschließend gemeinsames Frühstück in der Mensa.

Bonifatiusjahr 2023

Im Jahre 723 kam Bonifatius hierher - vor 1.300 Jahren...

(Foto: Wolfgang Josef)