Wie man es auch nennt - die Hauptsache ist, wir sehen uns und können plaudern...
Im Jahre 723 kam Bonifatius hierher - vor 1.300 Jahren...
Am 23. und 24. April 2016 wurde der Verwaltungsrat der kath. Domgemeinde neu gewählt.
Durch die Integration der Pfarrgemeinde St. Bonifatius, Ungedanken in die Katholische Kirchengemeinde St. Peter, Fritzlar am 01. Januar 2016, fand die Wahl einige Monate nach der offiziellen Wahl des Bistums Fulda statt.
Um wieder mit den Bistums-Terminen gleich zu kommen, haben die Mitglieder des Verwaltungsrates nicht wie sonst eine Amtszeit von drei bzw. sechs Jahren, sondern eine etwas kürzere Amtszeit.
Am 17. Mai 2016 war die konstituierenden Sitzung des neuen Verwaltungsrates, in der auch die Amtszeiten der einzelnen Mitglieder beschlossen wurden. Der neue Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Das Gremium ist für die Verwaltung der Finanzen unserer Domgemeinde zuständig, erstellt den Haushaltsplan und die Jahresendrechnung.
Aus dem kirchlichen Amtsblatt des Bistums Fulda:
Auszüge aus der Urkunde Nr. 129 über die Umpfarrung der Pfarrei und Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius in Fritzlar-Ungedanken
1. Die Pfarrei und Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius in Fritzlar-Ungedanken wird aufgehoben und gemäß den nachfolgenden Bestimmungen der Pfarrei und Kath. Kirchengemeinde St. Peter in Fritzlar eingegliedert.
6. Der Verwaltungsrat der Kath. Kirchengemeinde St. Peter wird hiermit angewiesen bis spätestens 30.03.2016 einen Wahltermin für eine Neuwahl aller Verwaltungsratsmitglieder im Gebiet der erweiterten Kirchengemeinde St. Peter festzulegen und bis spätestens 30.06.2016 die Wahl durchzuführen. Mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Verwaltungsrates endet die Amtszeit aller bisherigen Verwaltungsratsmitglieder der Kath. Kirchengemeinde St. Peter. Bis zur Konstituierung des neu gewählten Verwaltungsrates nehmen die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates der Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates der Kath. Kirchengemeinde St. Peter teil. Sie haben dabei in Bezug auf die Vermögensverwaltungsfragen ihrer bisherigen Kirchengemeinde die gleichen Rechte, die der Vorstand des Pfarrgemeinderates gemäß der Verordnung über die Zusammenarbeit von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat in der Diözese Fulda (Kirchliches Amtsblatt 1997, Nr. 19) hat. Die Amtszeit der dann neu gewählten Verwaltungsratsmitglieder für die erweiterte Kirchengemeinde St. Peter richtet sich nach § 7 KVVG.7.
7. Pfarrgemeinderat
Für die erweiterte Pfarrei St. Peter ist innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Urkunde die Wahl eines Pfarrgemeinderates für die erweiterte Pfarrei durchzuführen. Den Wahltermin legt abweichend von § 4 der PGR-Satzung der amtierende Pfarrgemeinderat von St. Peter fest.
Bis zur Neuwahl wird der Pfarrgemeinderat der Pfarrei St. Peter in seiner ersten Sitzung nach Inkrafttreten dieser Urkunde die Mitglieder des bisherigen Pfarrgemeinderates der Pfarrei St. Bonifatius in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 5 der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Fulda für die restliche Amtsperiode hinzuwählen. Die satzungsmäßige Beschränkung der Zahl der Hinzuwahl von Mitgliedern werden soweit ausgesetzt.
8. Inkrafttreten
Diese Urkunde tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft.
© St. Peter, Fritzlar